News zur Sonnenquelle
Der erste Bauabschnitt geht auf die Zielgerade
Der Bau des Solarparks Sonnenquelle Geiseltal schreitet voran: Während der erste Bauabschnitt mit einer Fläche von 60 Hektar kurz vor der Fertigstellung steht, war die Entwicklung des Projekts in den letzten Monaten nicht ohne Herausforderungen. Nach einer Klage des NABU Sachsen-Anhalt gegen die erteilte Befreiung vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Gröster Berge“ wurde ein vorübergehender Baustopp eingelegt. Doch nun ist der Weg frei für die pünktliche Inbetriebnahme des ersten Abschnitts.

Rechtliche Hürde überwunden: Verwaltungsgericht weist NABU-Klage ab
Anfang Dezember 2024 stellte der NABU einen Eilantrag gegen die vom Landkreis Saalekreis erteilte Befreiung vom Bauverbot im LSG. Die Umweltorganisation argumentierte, dass nicht ausreichend Alternativflächen geprüft worden seien und dass die möglichen Lebensräume des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters nicht berücksichtigt wurden.
Das Verwaltungsgericht Halle folgte dieser Argumentation nach Prüfung jedoch nicht und wies die Klage am 10. Januar 2025 ab. Damit wurde bestätigt, dass die Genehmigung des Projekts durch den Saalekreis rechtmäßig erfolgte und der Bau des Solarparks fortgesetzt werden kann.
Trotz des Urteils entschied sich die Sonnenquelle Geiseltal , die Arbeiten nicht sofort wieder aufzunehmen. Sie setzte den freiwilligen Baustopp fort, bis der Gerichtsentscheid vollständig geklärt war. Anschließend führten sie den Bau des Solarparks wie geplant weiter. Der Baustopp führte jedoch zu Verzögerungen und erforderte zusätzliche Arbeitskapazitäten, um die geplante Fertigstellung bis Ende Februar 2025 sicherzustellen. Um gleichzeitig die Weihnachtsruhe zu wahren, wurden die Arbeiten zum Jahresende mit gedrosseltem, im neuen Jahr mit erhöhtem Einsatz wiederaufgenommen. Für die restlichen Wochen im Januar und Februar konnten wir dank einer Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit den engen Zeitplan einhalten.
Natur- und Artenschutz weiterhin fest im Blick: Sonnenquelle setzt auf CEF-Maßnahmen
Unabhängig von der positiven Gerichtsentscheidung, bleibt der Naturschutz ein zentrales Anliegen. Nicht von ungefähr enthielt der Bebauungsplan bereits umfangreiche Naturschutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. AVG-Geschäftsführer Carl-Philipp Bartmer sieht sich durch die gerichtliche Entscheidung in der umsichtigen Planung bestätigt. Gleichzeitig betont er die Bedeutung des Dialogs mit Naturschützern und Behörden: „Naturschutz bleibt ein wichtiger Faktor in unserer nachhaltigen Bauplanung. Deshalb wollen wir abseits der rechtlichen Klärungen das Gespräch mit dem NABU weiterführen, um weitere projektverträgliche Maßnahmen in den Bebauungsplan zu integrieren.“
Bereits jetzt wurden der Unteren Naturschutzbehörde weitere Maßnahmen zum Schutz von Feldhamstern und Feldlerchen vorgestellt. Dieser proaktive Ansatz soll sicherstellen, dass der Solarpark nicht nur ein Gewinn für die Energiewende, sondern auch für den Artenschutz wird. Besonders im Fokus stehen dabei die CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality Measures) für die Feldlerche und den Feldhamster. Auf einer 10 Hektar großen Ausgleichsfläche wird eine angepasste Landwirtschaft betrieben, die den Lebensraum für Feldlerchen erhält und gleichzeitig als potenzielle Schutzfläche für Feldhamster genutzt werden kann. Bei umfänglichen Untersuchungen waren auf der Baufläche bisher keine Feldhamster nachgewiesen worden. Dennoch soll, bevor die weiteren Bauabschnitte beginnen, eine erneute Kartierung nach der nächsten Ernte erfolgen. Falls doch Exemplare nachgewiesen werden, ist eine Umsiedlung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde geplant.
Baugenehmigung für Umspannwerk erteilt
Um den erzeugten Solarstrom verlustarm in das Stromnetz einzuspeisen, wird der Solarpark Sonnenquelle über ein eigenes Umspannwerk verfügen. Die Genehmigung für diese zentrale Infrastrukturmaßnahme liegt nun vor, sodass die Bauvorbereitungen bereits angelaufen sind.
Das Umspannwerk wird mit einer Transformatorleistung von 63 MVA in die 110-kV-Freileitung des regionalen Verteilnetzbetreibers einspeisen. Damit wird eine stabile und effiziente Netzanbindung sichergestellt, die eine zuverlässige Einspeisung erneuerbarer Energie ermöglicht. Der Baustart ist für März geplant, sodass die ersten Komponenten – darunter der Transformator und das Schalthaus – zeitnah montiert und errichtet werden können.
Mit dem Bau des Umspannwerks stellt die Sonnenquelle Geiseltal GmbH & Co. KG sicher, dass der erzeugte Solarstrom effizient ins öffentliche Netz gelangt und die Region von einer stabilen Energieversorgung profitiert.




Unser Ziel: Pünktlicher Netzanschluss und Bürgerstrom für Braunsbedra
Trotz der Verzögerungen durch den NABU-Eilantrag hält die Sonnenquelle an der ursprünglichen Zielsetzung fest, den ersten Bauabschnitt des Solarparks pünktlich fertigzustellen. Die zugesagte Einspeisung ins Stromnetz soll Anfang Juli 2025 erfolgen, um den Bürgerstrom für Braunsbedra sicherzustellen.
Mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts bietet sich Bürgerinnen und Bürgern aus Mücheln und Braunsbedra die exklusive Möglichkeit zur Beteiligung an der Sonnenquelle durch ein Nachrangdarlehen. Dieses Vorzeichnungsrecht ermöglicht es Ihnen, von Anfang an Teil des Projekts zu sein und direkt von den Erträgen zu profitieren. Bereits mit einem Investment ab 100 Euro können Sie in eine nachhaltige Energiequelle investieren und von einer attraktiven Verzinsung profitieren.
Ausblick: Solarpark wächst weiter
Mit dem Abschluss des ersten Bauabschnitts ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Doch das Gesamtprojekt umfasst 250 Hektar, sodass die kommenden Monate allen Beteiligten noch eine Menge Einsatz abverlangen werden.
Die Sonnenquelle bleibt ihrem nachhaltigen Ansatz treu und wird weiterhin auf den offenen Austausch mit allen Vertretern von Umwelt- und Naturschutz setzen – denn eine kluge Energiewende muss mit Naturschutz Hand in Hand gehen.